Technische & Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Aktualisiert am 01.01.2025

Im Folgenden werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben, die gemäß Art. 24 Abs. 1 DSGVO für die Auftragsverarbeitung getroffen wurden. Alle Maßnahmen berücksichtigen das Risiko des jeweiligen Verarbeitungsvorgangs und den Stand der Technik.

1. Gewährleistung der Vertraulichkeit

1.1 Zutrittskontrolle

  • Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen nur für Befugte
  • Bürogebäude mit Schließanlage und Videoüberwachung
  • Speicherung ausschließlich bei zertifizierten Unterauftragsverarbeitern

1.2 Zugangskontrolle

  • Passwörter mit Mindestlänge 16 Zeichen inkl. Zahlen und Buchstaben
  • Automatische Sperrung des Desktops bei Inaktivität
  • Rollenbasierte Rechtevergabe
  • Hosting-Anbieter ISO 27001-zertifiziert

1.3 Zugriffskontrolle

  • Softwareseitige Schutzmechanismen gegen unbefugten Zugriff
  • Protokollierung aller Logins
  • Zugriffskontrollrichtlinie im ISMS

2. Gewährleistung der Integrität

  • Datenübertragung ausschließlich per TLS ≥ 1.2
  • Aktenvernichtung nach ISO/IEC 21964 Stufe P3
  • Datenträgervernichtung nach ISO/IEC 21964 Stufen E3/H3

3. Pseudonymisierung und Verschlüsselung

  • Daten werden nach definierten Fristen pseudonymisiert, sofern dies für den jeweiligen Prozess vorgesehen ist
  • Übertragung via TLS ≥ 1.2
  • Backups werden zusätzlich verschlüsselt

4. Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Wiederherstellbarkeit

  • Regelmäßige Backups auf externe Systeme
  • USV-geschützte Infrastruktur bei Dienstleistern
  • Firewall-Schutz gegen externe Angriffe
  • Monitoring und Alerting der Produktivsysteme

5. Prüf-, Bewertungs- und Evaluierungsverfahren

  • Abschluss von AV-Verträgen und Standardvertragsklauseln
  • Auswahl von Dienstleistern nach Sorgfaltspflicht
  • Dokumentation aller Prozesse
  • Datenschutzfolgeabschätzungen bei Bedarf
  • Mitarbeiterschulungen und Verpflichtungen