Technische & Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Aktualisiert am 01.01.2025
Im Folgenden werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben, die gemäß Art. 24 Abs. 1 DSGVO für die Auftragsverarbeitung getroffen wurden. Alle Maßnahmen berücksichtigen das Risiko des jeweiligen Verarbeitungsvorgangs und den Stand der Technik.
1. Gewährleistung der Vertraulichkeit
1.1 Zutrittskontrolle
- Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen nur für Befugte
- Bürogebäude mit Schließanlage und Videoüberwachung
- Speicherung ausschließlich bei zertifizierten Unterauftragsverarbeitern
1.2 Zugangskontrolle
- Passwörter mit Mindestlänge 16 Zeichen inkl. Zahlen und Buchstaben
- Automatische Sperrung des Desktops bei Inaktivität
- Rollenbasierte Rechtevergabe
- Hosting-Anbieter ISO 27001-zertifiziert
1.3 Zugriffskontrolle
- Softwareseitige Schutzmechanismen gegen unbefugten Zugriff
- Protokollierung aller Logins
- Zugriffskontrollrichtlinie im ISMS
2. Gewährleistung der Integrität
- Datenübertragung ausschließlich per TLS ≥ 1.2
- Aktenvernichtung nach ISO/IEC 21964 Stufe P3
- Datenträgervernichtung nach ISO/IEC 21964 Stufen E3/H3
3. Pseudonymisierung und Verschlüsselung
- Daten werden nach definierten Fristen pseudonymisiert, sofern dies für den jeweiligen Prozess vorgesehen ist
- Übertragung via TLS ≥ 1.2
- Backups werden zusätzlich verschlüsselt
4. Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Wiederherstellbarkeit
- Regelmäßige Backups auf externe Systeme
- USV-geschützte Infrastruktur bei Dienstleistern
- Firewall-Schutz gegen externe Angriffe
- Monitoring und Alerting der Produktivsysteme
5. Prüf-, Bewertungs- und Evaluierungsverfahren
- Abschluss von AV-Verträgen und Standardvertragsklauseln
- Auswahl von Dienstleistern nach Sorgfaltspflicht
- Dokumentation aller Prozesse
- Datenschutzfolgeabschätzungen bei Bedarf
- Mitarbeiterschulungen und Verpflichtungen

